Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.
Ein Rückbildungsgymnastikkurs ist grundsätzlich ab sechs bis acht Wochen nach der Geburt empfehlenswert, wird aber auch noch bis zum vollendeten 9. Lebensmonat Ihres Kindes von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nach und nach sollen alle Muskelpartien, die sich während der Schwangerschaft und Geburt verändert haben, wieder gekräftigt werden.
Zu diesem Kurs darf Ihr Baby gern mitgebracht werden. Ihr Kind wird allerdings nicht in die Übungen integriert und es sollte idealerweise bei Kursbeginn nicht älter als vier Monate sein - je mobiler, desto schwieriger Übungen mitzumachen.
Anmeldungen sind immer nur für den gesamten mehrwöchigen Kurs möglich.
Da der Rückbildungsgymnastikkurs eine Krankenkassenleistung ist, können alle teilgenommenen Termine direkt von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Versäumte
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Albertinen
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Tanja Brockmann
Ein Rückbildungsgymnastikkurs ist grundsätzlich ab sechs bis acht Wochen nach der Geburt empfehlenswert, wird aber auch noch bis zum vollendeten 9. Lebensmonat Ihres Kindes von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nach und nach sollen alle Muskelpartien, die sich während der Schwangerschaft und Geburt verändert haben, wieder gekräftigt werden.
Zu diesem Kurs darf Ihr Baby gern mitgebracht werden. Ihr Kind wird allerdings nicht in die Übungen integriert und es sollte idealerweise bei Kursbeginn nicht älter als vier Monate sein - je mobiler, desto schwieriger Übungen mitzumachen.
Anmeldungen sind immer nur für den gesamten mehrwöchigen Kurs möglich.
Da der Rückbildungsgymnastikkurs eine Krankenkassenleistung ist, können alle teilgenommenen Termine direkt von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Versäumte
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Albertinen
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Tanja Brockmann
Ausgebucht