Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme Tanja Brockmann.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. Selten können auch private dringliche unvorhersehbare Ereignisse eine kurzfristige Verschiebung der Termine zur Folge haben. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Sollte kein Ersatztermin bzw. keine Kollegin zur Vertretung gefunden werden, werden die nicht statt gefundenen Kursstunden selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.
Nach Anmeldung ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung/Stornierung des Kurses nur bis fünf Tage vor Kursbeginn schriftlich per email an heb.tanjabrockmann@gmail.com möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Kursanmeldungen/-bedingungen bei gesetzlicher Krankenversicherung
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Die Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung der Stadt Hamburg und belaufen sich aktuell auf 15,92€ pro versäumten Termin bei Geburtsvorbereitungskursen und 9,95€ pro versäumten Termin bei Rückbildungsgymnastikkursen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Nimmt die Teilnehmerin an allen Kursterminen teil, so entstehen ihr keine Kosten (abgesehen von der einmaligen Partner*ingebühr in Höhe von 60,-€ bei Geburtsvorbereitungskursen). Von den gesetzlichen Krankenkassen wird nur ein Geburtsvorbereitungskurs pro Schwangerschaft (entsprechend 14 Zeitstunden) und nur ein Rückbildungsgymnastikkurs (entsprechend 10 Zeitstunden) nach Geburt übernommen. Nimmt die Teilnehmerin an mehreren Kursen teil, muss sie die Kosten für die darüber hinaus gehenden Stunden privat bezahlen. Zudem übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen Rückbildungsgymnastikkurs nur, wenn dieser innerhalb der ersten 9 Lebensmonate des Kindes abgeschlossen wird.
Kursanmeldung/-bedingungen bei privater Krankenversicherung/Selbstzahlerinnen
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren in Höhe von 222,88€ für einen kompletten Geburtsvorbereitungskurs (zzgl. 60,-€ Partner*ingebühr) bzw. in Höhe von 159,20€ für einen kompletten Rückbildungsgymnastikkurs selbst. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt und unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist von 21 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme, die nur mit gültigem Behandlungsvertrag bzw. erfolgter Kursanmeldung in Anspruch genommen werden kann, besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Elternzentrum Albertinen Krankenhaus: Jede Hebamme, die hier Leistungen anbietet, arbeitet und haftet eigenverantwortlich und rechnet die von ihr erbrachten Leistungen selbstständig ab bzw. führt diese ggf. angestellt vom Albertinen Krankenhaus durch. Behandlungsverträge und Kursanmeldungen gelten nur mit der jeweiligen Hebamme und nicht mit anderen Hebammen des Elternzentrums.
Elternschule im Steeedt: Als freiberufliche Hebamme haftet die Hebamme nur für ihre eigenen dort angebotenen Leistungen, die sie selbstständig abrechnet.